Ratgeber · Recht & Steuern
§ 3 Nr. 34 EStG & § 20 SGB V: Die steuerlichen Grundlagen der Gesundheitsförderung
11. Juli 2026
Der Staat fördert betriebliche Gesundheitsförderung großzügig – aber an Bedingungen geknüpft, die in der Praxis oft übersehen werden. Wer sie kennt, holt aus jedem Gesundheits-Euro deutlich mehr heraus.
Der Freibetrag: 600 € nach § 3 Nr. 34 EStG
Arbeitgeberleistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Gesundheitsförderung sind bis 600 € je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei – als Freibetrag: Wird er überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig (anders als die 50-€-Freigrenze beim Sachbezug!). Voraussetzung: Die Leistung kommt zusätzlich zum geschuldeten Lohn.
Die Bedingung: Zertifizierung nach § 20 SGB V
Steuerfrei sind nur Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V genügen – praktisch: Präventionskurse mit Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) sowie Maßnahmen im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung nach den Kassen-Handlungsfeldern (Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Sucht).
Was NICHT unter die 600 € fällt
Der Klassiker: das Fitnessstudio-Abo – ohne ZPP-Zertifikat keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 (es kann aber ggf. über den 50-€-Sachbezug laufen). Ebenso wenig: Massagen ohne Präventionsbezug, Sportkleidung, Wellness-Wochenenden. Bei digitalen Gesundheitsplattformen kommt es auf die Ausgestaltung an – seriöse Anbieter weisen aus, welcher Teil zertifiziert ist.
Der doppelte Weg über die Krankenkassen
Parallel zum Steuerrahmen fördern die Kassen BGF direkt (§ 20b SGB V): kostenlose Bedarfsanalysen, bezuschusste Kurse, teils Prämienmodelle. Für KMU heißt das: Erst fragen, was die Kasse kostenlos beisteuert – dann das eigene Budget einsetzen.
Checkliste für die Anbieterwahl
ZPP-Zertifizierung nachweisbar? Ausweis, welcher Leistungsanteil unter § 3 Nr. 34 fällt? Abrechnungsunterlagen für die Lohnbuchhaltung? Trennung von steuerfreien und sachbezugsfähigen Anteilen? Wer hier sauber liefert, ist meist auch sonst solide – ein gutes Vorab-Filterkriterium in unserem Anbieter-Matching.
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